Gesetzgebung

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WARNUNG - KEINE MANIPULATION

Vielen Dank, dass Sie sich für unser Produkt entschieden haben.

Zu Ihrer Sicherheit ist jede unbefugte Manipulation des Produkts selbst oder der darauf installierten Software strengstens untersagt. Ihre fortgesetzte Verwendung eines manipulierten Produkts erfolgt auf Ihr eigenes Risiko und führt zu den folgenden Konsequenzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

1. Sofortiges Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

2. Das Produkt verliert mit sofortiger Wirkung seine allgemeine Betriebserlaubnis in Deutschland und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.

3. Ihr Versicherungsunternehmen kann die Zahlung der in der Versicherungspolice vereinbarten Leistungen bei einem Unfall verweigern.

Sie sind verpflichtetdie örtlichen Gesetze oder Vorschriften für das Produkt zu überprüfen und zu befolgen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Benutzers, das Produkt in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu fahren, zu verwenden und/oder zu entsorgen. Wir sind nicht verantwortlich für Kosten, Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Verwendung und/oder Manipulation des Produkts verursacht werden.

Bei festgestellten Manipulationen behalten wir uns aus Gründen der Verkehrs- und Produktsicherheit rechtliche Schritte gegen den Besitzer oder das Produkt vor. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihr Produkt auf eine autorisierte Version zu korrigieren, wenden Sie sich bitte an unsere Techniker oder einen lokalen Kundendienstanbieter.

Vielen Dank für Ihre Kooperation.

Vorschriften für das Fahren mit Segway-Ninebot-Produkten in Deutschland

Die hier angebotenen Produkte - außer dem MAX G30D, MAX G30D II, E22D, E25D, E45D, D28D, D38D, F20D, F30D, F40D, F40D II, P65D, GT1D, MAX G2 D, F2 D, F2 Plus D, F2 Pro D, E2 D und E2 Pro D – dürfen nur auf privatem Gelände gefahren werden, da sie keine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamts besitzen.


Der MAX G30D, MAX G30D II, E22D, E25D, E45D, D28D, D38D, F20D, F30D, F40D, F40D II, P65D, GT1D, MAX G2 D, F2 D, F2 Plus D, F2 Pro D, E2 D und E2 Pro D haben die Allgemeine Betriebserlaubnis und fällt somit unter die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Er darf auf öffentlichen Straßen und Radwegen gefahren werden.

Hier die wichtigsten Facts zu dem Fahren mit dem KickScooter:
• E-Scooter sind auf Radwegen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Bürgersteig dürfen sie nicht fahren.
• Ein Führerschein wird nicht benötigt. Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren.
• Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht – wir empfehlen aber, sich mit einem Helm zu schützen. Dies gilt für alle Segway-Ninebot Produkte.
• Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen.
• Die Mitnahme in Bus und Bahn wird generell genehmigt, hängt aber von dem jeweiligen Verkehrsbetrieb ab. Bitte informiere dich bei deinem lokalen Verkehrsbetrieb, um genaue Informationen zu erhalten.
• Mit dem Versicherungskennzeichen kommt die Haftpflicht-Versicherung bei Unfällen für Schäden an Dritten auf. Für eigene Schäden haftet der Fahrer selbst.

Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, damit er am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen darf?
• Lenk- oder Haltestange
• Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
• Max. Antriebsleistung: 500 Watt
• Beleuchtung
• Zwei voneinander unabhängige Bremsen
• Gültige Versicherungsplakette

*Segway KickScooter GT2P darf nur auf Rennstrecken und/oder Privatgrundstücken verwendet werden. Bitte beachten Sie die örtlichen Vorschriften



Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamts